Zum WerkDie Bundesregierung hat Ende des Jahres 2019 als erste Regierung weltweit in einem Klimaschutzgesetz ihr nationales Klimaschutzziel verbindlich festgeschrieben. Das Gesetz ist am 18.12.2019 in Kraft getreten. Die 15 Paragraphen des Bundes-Klimaschutzgesetzes zielen darauf ab, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfullung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europaischen Zielvorgaben zu gewahrleisten.Das Werk gibt einen Gesamtuberblick uber dieses neu etablierte Rechtsgebiet des Klimaschutzrechts und ist als Handbuch fur Wissenschaft und Praxis konzipiert. Es soll auf praktisch relevante Fragestellungen einer interdisziplinar und international gepragten Rechtsmaterie Antworten anbieten und auch rechtspolitische Losungswege aufzeigen.Vorteile auf einen Blick
- Handbuch fur Wissenschaft und Praxis
- bietet Antworten auf praktisch relevante Fragestellungen einer interdisziplinar und international gepragten Rechtsmaterie
- hochversiertes Autorenteam
Zur NeuerscheinungDas Klimaschutzrecht wird mit dem vorliegenden Handbuch umfassend dargestellt:Im Abschnitt zu den Grundlagen des Klimaschutzrechts werden alle relevanten wissenschaftlichen Vorfragen (wie u.a. Begriff und Charakteristika, ethische Grundfragen, volker- und europarechtliche Grundlagen, internationale Klimafinanzierung, Kompetenzverteilung Bund/Lander, Materielle Vorgaben der Verfassung fur die Klimapolitik, Rolle von Gerichten, Instrumente des Klimaschutzrechts im Rechts- und Politikvergleich, Rechtsfragen der Klimakompensationen) behandelt. Im Anschluss werden die Klimaschutzgesetze von Bund und Landern als gleichsam "Grundgesetze" des Klimaschutzrechts erortert. Der Abschnitt Carbon Pricing befasst sich mit den zentralen spezifischen okonomischen Instrumenten des Klimaschutzrechts, dem europaischen und nationalen Emissionshandel sowie den Energiesteuern. Mit dem Abschnitt Digitalisierung wird das wohl dynamischste und das gesamte Recht der Energiewende durchziehende und dieses zunehmend charakterisierende Phanomen behandelt. Nunmehr folgen vier Abschnitte, die sich mit sektorenspezifischem Klimaschutzrecht befassen, und zwar in den Sektoren Stromerzeugung, Verkehr, Warme und Gebaude, Land- und Forstwirtschaft sowie Industrie. Der abschließende Abschnitt behandelt Fragen der Sektorenintegration.ZielgruppeZielgruppe sind alle, die sich mit der Theorie und der Praxis des Klimaschutzrechts beschaftigen oder in Beruhrung kommen; neben Forschungseinrichtungen sind das insbesondere auch spezialisierte Kanzleien, Gerichte sowie Ministerialverwaltungen, Verbande und im Bereich der Energiewende engagierte Unternehmen.