In der Abschlusserklärung der Anfang Juni 2004 in Bonn abgehaltenen internationalen Konferenz für ErneuerbareEnergien „renewables 2004” haben Vertreter von 154 Staaten die Bedeutung Erneuerbarer Energien für eine nachhaltige Entwicklung, den Zugang zu Energie vor allem für die Ärmeren sowie die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Luftverschmutzung betont; ErneuerbareEnergien würden neue wirtschaftliche Chancen eröffnen und die Energiesicherheit erhöhen. Die Staatenvertreter bekräftigten ihre bereits bei dem Weltgipfel in Johannesburg im Jahr 2002 gegebene Verpflichtung, den globalen Anteil Erneuerbarer Energien dringend substanziell zu erhöhen. In dem ebenfalls von der Konferenz verabschiedeten Internationalen Aktionsplan benannten die Staaten konkrete Aktivitäten, mit denen sie auf dieses Ziel hinarbeiten wollen zur Fussnote 1. Deutschland hat sich dabei unter anderem zur weiteren Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung auf 20% bis 2020 durch das EEG verpflichtet zur Fussnote 2. Zwei Monate nach der Konferenz ist das neue EEG (im Folgenden: EEG 2004), das dieses Ziel ausdrücklich aufgreift (§ EEG § 1EEG § 1 Absatz II), in Kraft getreten. Gleichzeitig ist das EEG vom 1. 4. 2000 zur Fussnote 3 (im Folgenden: EEG 2000), das bislang die Einspeisung und Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien geregelt hatte, außer Kraft getreten.
Das Konzept eines Quotenmodelle mit handelbaren Zertifikaten fällt im Vergleich konplexer aus. In einem ertsen Schritt legt der Staat eine Quote für die neuen und erneuerbaren Energien-Strom fest. Verpflichtet werden können theoretisch Erzeuger, Netzbetreiber, Stromlieferanten oder Verbrauncher, wobei die Nachweispflicht im letzteren Fall in der Regel bei deren Lieferanten verankert werden dürfte. Die Erfüllung der Quote wird über Zertifikate nachgewiesen. Diese werden zugelassenen Anlagenbetreibern auf der Basis von Messungen oder typisierenden Einspeiseprofilen für den in ihren Anlagen produzierten neuen und erneuerbaren Strom ausgestellt. Sie können bilateral oder über eine Börse gehandelt werden.Damit das System nicht missbraucht werden kann, ist ein Kontroll und Registrierungsmechanismus mittels einer dritten neutralen Stelle erforderlich. Für den Fall der Nichterfüllung der Quote ist eine Sanktion festzulegen. Deren Höhe definiert indirekt den maximalen Zertifikatspreis.
Die Bewertung des Zertifikatsmodells in der umweltpolitischen Instrumentendiskussion leidet derzeit noch daran, dass es keine hinreichenden prktischen Erfahrungen gibt. Sie beruht deswegen bislang weitgehend auf theoretischen, insbesondere umweltökonomischen Modellvorstellungen. Die Hoffnungen richten sich umweltpolitisch darauf, dass durch die Quote das umweltpolitische Ziel explizit und exakt definiert wird und effktiv durchgesetzt werden kann. Bei der Einspeiseregelung kann der Gesetztgeber demgegenüber nur hoffen, dass der von der Vergütungsgarantie gesetzte wirtschaftliche Anreiz genügt, um genügend Investoren zur Errichtung entsprechender Kapazitäten zu motivieren. Ist allerdings die Sanktion bei einer Nichterfüllung der Quote zu gering bemessen, ist auch im Quotenmodell die Zielerreichung zweifelhaft. Des Weiteren erhofft man sich eine stärkere Kosteneffizienz durch den Betreiber- und Technologiewettbewerb um wettwerbsfähige Zertifikatsangebote. Schließlich soll das Modell relativ wettbewerbsneutral und binnenmarktkompatibel sein. Es werden aber auch eine Reihe von Befürchtungen mit dem Zertifikatsmodell in Verbindung gebracht. So besteht die Sorge, dass im politischen Prozess die Ziele oder Sanktionen zu niedrig gesetzt werden.
Zur Unterstützung dieser These wird auf relativ geringere neue und erneuerbaren Stromzuwachsraten in Staat mit einer Menschensteuerung hingewiesen. Ferner befürchtet man eine Verdrängung kleiner und unabhängiger Betreiber, denen es schwerer fällt, den organisatorischen Aufwand und die Transaktionskosten eines Zertifikathandels zu tragen. Auch bieten ihnen die voraussichtlich volatilen Zertifikatspreise keine hinreichende Planungenssichheit.