Die Verwaltungsvorschriften werden - wie die Rechtsverordnungen - von Exekutiveorganen eriassen. Im übrigen unterscheiden sich aber diese beiden Regelungsarten in formaler Hinsicht in verschiedenen Punkten, z.B. Ermächtigung, Form, Verfahren, Veröffenuichung, so daß es angebracht erscheint, die Voraussetzungen für den Eriaß von Verwaltungsvorschriften in Gegenüberstellung zur Rechtsverordnung darzulegen. Aber in der Praxis stößt die Abgrenzung von Rechtsverordnungen und Venvaltungsvorschriften immer wieder auf Schwierigkeiten. Sie spiegein indessen nur die Tatsache wider, daß die ursprüngliche Unterscheidung von Rechtsverordungen und Verwaltungsvorschrift insgesamt fraglich geworden ist.
Es gibt nicht wenige Unterscheid des Rechtssystems zwischen Korea und Deutschland. In dem koreanischen Gesetz und der Verfassung gibt es keine Begriff der Rechtsverordungen oder des Verwaltungsvorschrift, und auch die wissenschaftliche Begriffe, Rechtssatz sowie Rechtsverordungen und Verwaltungsvorschrift, haben keine dogmatischer Funktion. Damit bedürfen wir nicht die wissenschaftliche Begriffe, Rechtssatz sowie Rechtsverordungen und Verwaltungsvorschrift, zu brauchen.
Femer kann der sogennant Verwaltungsvorschrift statthaft für die Verfassungsbeschwerde, aus dem Sichit von nicht traditionalem Rechtssatz Begriffs sondem wirklcher Wirkung, sein. Das ist geeignet zu dem Gerichtsystems in 21 Jahrhundert.