<공범과 신분>에 관하여는, 본문ㆍ단서의 관계를 제1항ㆍ제2항의 관계로 고쳐서 규정한다. 즉 「① 신분에 의하여 구성되는 범죄에 신분없는 자가 가담한 때에는 공범의 규정을 적용한다. 다만, 신분없는 자의 형을 감경할 수 있다. ② 신분에 의하여 형의 가중이 있는 경우에 신분없는 자는 통상의 형으로 처벌한다」라고.Die Teilnahmebestimmungen sind wie folgt zu ändern.
○○ Titel. Täterschaft und Teilnahme
§ A (Täterschaft) ① Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst begeht.
② Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft.
§ B (Anstiftung) ① Wer einen anderen zu der Straftat anstiftet, wird gleich dem Täter bestraft.
② Hat jemand einen anderen zur Straftat angestiftet und hat der letztere ihm zugestimmt, aber den Anfang der Ausführung nicht erreicht, so werden der Anstifter und der Angestiftete entsprechend Verabredung und Vorbereitung bestraft.
③ Der vorangehende Absatz ist auf den Anstifter auch dann anzuwenden, wenn der Angestiftete in die Begehung der Straftat nicht einwilligt.
§ C (Beihilfe) Wer einem anderen zu der Straftat Hilfe leistet, wird milder als Täter bestraft.
§ D (mittelbare Täterschaft) Wer eine Straftat dadurch begeht, dass er einen anderen ausnützet, der für seine Handlung nicht strafbar oder als fahrlässiger Täter strafbar ist, wird als Täter bestraft. Jedoch kann die Strafe milder werden.
§ E (Teilnahme und besondere persönliche Merkmale) ① Wer sich an der Straftat beteiligt, zu deren Tatbestand besondere persönliche Merkmale gehören, ist die Teilnahmebestimmungen anzuwenden, obwohl er diese Merkmale nicht besitzt. Jedoch kann er milder bestrafen werden.
② Ist die Schwere der Strafe von besonderen persönlichen Merkmale abhängig, so trifft die gewöhnliche Strafe denjenigen, der diese Merkmale nicht besitzt.