Gem癌 ?8 des deutschen-VVG kann der Versicherungsnehmer seine Vertragserkl?ung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Fristbeginn kn?ft an den Zugang verschiedener Vertrags- und Informationsunterlagen an. Nach dem alten deutschen Versicherungsvertragsrecht wurde das Policenmodell, in dem dem Versicherungsnehmer die Informationen rechtszeitig vor Abgabe von dessen Vertragserkl?ung mitzuteilen sind, festgestellt. Aber damit konnte der Versicherungsverbraucher nicht genug gesch?zt werden. Daher wurde das Policenmodell abgeschaft und bei Reform des Versicherungsvertragsrechts das Antragsmodell, bei dem der Versicherungsnehmer den Antrag stellt, nachdem ihm die Informationen einschlie?ich der AVB ?ermittelt worden sind, eingef?rt. Nach dem deutschen Recht soll der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist an seine Vertragserkl?ung nicht gebunden sein. Der Versicherungsnehmer kann ohne Grund seine Vertragserkl?ung innerhalb von zwei Wochen aufl?en, aber er kann ohne zeitliche Beschr?kung bzw. Limitierung immer widerrufen, wenn der Versicherer seine Informaionspflicht nicht erf?lte. Bei allen Versicherungsvertr?en werden f? mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich. So m?sen den Verisicherungsnehmer und den Versicherten rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Information zur Verf?ung gestellt werden. Die Versicherer sollen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages besser informieren. Nach dem koreanischen geltenden Versicherungsrecht kann der Versicherungsnehmer aufgrund der Verletzung der Informationspflicht den Versicherngsvertrag anfechten. Der Fristbeginn kn?ft an den Abschluss des Versicherungsvertrags auch wie nach dem deutschen Recht an. Aber es w?de vorgeschlagen, dass der Versicherungsnehmer seine Vertragserkl?ung innerhalb von zwei Wochen ohne bestimmte Begr?dung widerruft. Um den Verbraucher besser zu sch?zen, mu?e das Versicherungsrecht sofort reformiert werden.