Auf dem Umweltgifel 1992 in Rio de Janeiro folgte die Annahme einer
Klimarahmenkonvention, die die v?kerrechtliche Vertragsgrundlage f? den
internationalen Klimaschutz bildet. Am 10.Dezember 1997 wurde auf der 3.
Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention(COP 3) in Koyto das sog.
Kyoto-Protokoll zur Klimarahmenkonvention verabschiedet. Die EU-Staaten haben
sich eine Reduktion von 8% zum Ziel gesetzt. Die Richtlinie 2003/87/EG des
Europ?schen Parlaments und des Rates der Europ?schen Union ?er ein System
f? den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft wurde
am 13.10.2003 verabschiedet und trat am 25.10.2003 in Kraft. Ziel der Richtlinie
2003/87/EG ist die Errichtung eines gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystems
zum 1. Januar 2005. Durch die Richtlinie 2003/87/EG wird der national Gesetzgeber
zur Umsetzung der Vorgaben aufgefordert, so dass das Emissionshandelssystem am
1. Januar 2005 beginnen kann. Die Vorgaben der Richtlinie 2003/87/EG beschr?ken
sich nur auf bestimmte Grunds?ze, so dass den jeweiligen Mitgliedstaaten ein weiter
Gestaltungsspielraum einger?mt ist.
Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG hat sich der deutsche
Gesetzgeber f? zwei getrennte Gesetze entschieden, das Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetz(TEHG) sowie das Zuteiungsgesetz 2007. Grundlage f? das Zuteilungsgesetz 2007 bildet der nationale Zuteilungsplan, der von der
Bundesregierung beschlossen wurde. Daneben wurde am 28.07.2004 die
Zuteilungsverordnung 2007 beschlossen. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie
2003/87/EG ?er ein System f? den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
in der Gemeinschaften enth?t die Grundlinien des Emissionshandelssystem und wird
daher als das Stammgesetz des Emissionshandels bezeichnet.
Die nationalen Zuteilungspl?e(NZP)der EU/Mitgliedstaaten, die auch als nationale
Allokationspl?e bezeichnet werden, stellen das wirtschaftliche Kernst?k des
Emissionshadels dar. Am 31.03.2004 beschlossen das Bundeskabinett den deutschen
nationalen Zuteilungsplan f? die erste Zuteilungsperiode von 2005 bis 2007 und
legte ihn der EU-Komission zur Notifizierung vor. Die Eu-Kommission pr?t die
nationale Zuteilungspl?e der EU-Mitgliedstaaten in einem gesonderten Ausschuss,
um sicherzustellen, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt und die
Koyto-Zusage eingehalten wird. Nach grundlegenden Auseinandersetzungen um die
Klimaschutzvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen
Wirtschaft, an deren Zusagen sich das nunmehr festgelegte Gesamtbudget an
Emissionszertifikaten orientiert, tritt neben der Frage der Notwendigkeit immer mehr
die Kostenfragen in den Vordegrund.